Die Asbestdiagnose zielt darauf ab, den Käufer oder den Mieter über das Vorhandensein asbesthaltiger Materialien zu informieren.
Betroffen sind nur Immobilien, für die die Baugenehmigung vor dem 1. Juli 1997 erteilt wurde.
Im Zweifelsfall wird der Diagnostiker wahrscheinlich Proben für die Laboranalyse entnehmen
Es gibt 5 Arten von Asbestdiagnosen:
DAPP: Asbestdiagnose Privater Teil (Vermietung)
Diagnose vor dem Verkauf
Diagnose vor der Arbeit
Diagnose vor dem Abriss
DTA: Technische Asbestdiagnose (Gemeinschaftsräume)
Die Diagnose muss nach April 2013 gestellt werden.
Ihre Gültigkeit ist bei Abwesenheit unbegrenzt. Wenn es vorhanden ist, muss alle 3 Jahre eine regelmäßige Bewertung durchgeführt werden, die darin besteht, die Entwicklung des Asbestmaterials zu überprüfen.